| Unsere AGB's |
 |
|
 |
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.) Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen
der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung des Verkäufers.
2.) Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben etc.
gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot und den
zugehörigen Unterlagen ein Eigentums - und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder
Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig.
Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
3.) Vertragsabschluss
Der Käufer ist 10 Tage an seine Bestellung bzw. Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die
Annahme der Bestellung des Liefergegenstandes innerhalb der Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Vertragspartners.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
4.) Preise
Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Standort des Kaufgegenstandes.
5.) Lieferzeiten
Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Bei
Vorliegen von durch den Verkäufer vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden
Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsendung beim Verkäufer beginnt.
6.) Mängelansprüche
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm die vereinbarte Beschaffenheit, kann der Käufer zwischen Nachbesserung
oder Neulieferung (Nacherfüllung) wählen. Bei Nacherfüllung trägt der Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen. Die
Zulässigkeit der Wahl ergibt sich aus der Beachtung der Verhältnismäßigkeit. So kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte
Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand verbunden ist.
War die Nacherfüllung erfolglos, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den
Kaufpreis mindern bzw. Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
7.) Haftungsbegrenzung
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
8.) Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen,
behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
Der Käufer darf über das Eigentum der Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer nach Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
9.) Zahlung
Die Rechnungen des Verkäufers sind im Regelfall sofort bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 10 Tage
nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung – zur Zahlung fällig.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur
zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen und wird den Käufer über Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
10.) Gerichtsstand
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
|
 |
|
|
 |
Languages |
 |
|
 |
Products |
 |
|
 |
Information |
 |
|
|